Rechtsprechung
   OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19780
OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03 (https://dejure.org/2004,19780)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.03.2004 - 3 R 8/03 (https://dejure.org/2004,19780)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. März 2004 - 3 R 8/03 (https://dejure.org/2004,19780)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,19780) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bestehen eines Erstattungsanspruchs nach § 14 Abs 1 S 3 BSHGAG SL trotz Versäumung der Frist des § 14 Abs 1 S 2 BSHGAG SL

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für die Erhaltung eines Kostenerstattungsanspruchs; Anwendnung des § 105 Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB [Sozialgesetzbuch] X) auf Sozialhilfeträger untereinander; Erstattungsanspruches des örtlichen Sozialhilfeträgers gegenüber dem ...

  • Judicialis

    AG BSHG § 4; ; AG BSHG § 5; ; AG BSHG § 5 Abs. 1; ; AG BSHG § 5 Abs. 2; ; AG BSHG § 13 Abs. 1; ; AG BSHG § 13 Abs. 2; ; AG BSHG § 14; ; AG BSHG § 14 Abs. 1; ; AG BSHG § 14 Abs. 1 S... atz 2; ; AG BSHG § 14 Abs. 1 Satz 3; ; AG BSHG §§ 103 f; ; SGB X §§ 102 f.; ; SGB X § 105; ; SGB X § 105 Abs. 1; ; SGB X § 105 Abs. 3; ; SGB X § 107 Abs. 1; ; SGB X § 111; ; SGB X § 111 Satz 2 a.F.; ; Heranziehungs-VO § 2; ; Heranziehungs-VO § 2 Nr. 1 a); ; Heranziehungs-VO § 2 Nr. 1 b); ; Heranziehungs-VO § 2 Nr. 1 c); ; SGB VIII § 86 c Satz 2; ; SGB VIII § 89 c Abs. 1; ; SGB I § 16; ; SGB I § 37; ; VwGO § 188 Satz 2; ; VwGO § 194 Abs. 5 n.F.; ; GKG § 73 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 73 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    BVerwG, Urteile vom 10.4.2003 - 5 C 18.02 und 5 C 19.02 - im Wesentlichen abgedruckt in FEVS 54, 495.

    Allerdings geht das Bundesverwaltungsgericht vgl. Begründung der Kostenentscheidung des o.a. Urteils vom 10.4.2003 - 5 C 18.02 - amtl.

  • BVerwG, 14.11.2002 - 5 C 51.01

    Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    Der Erstattungsanspruch nach § 14 Abs. 1 Satz 3 AG BSHG ist auch bei Versäumung der Unterrichtungspflicht gegeben, er unterliegt aber der Ausschlussfrist des § 111 SGB X, hier noch anwendbar in der alten Fassung (analog BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51.01 - DVBl. 2003, 1002).

    Das Bundesverwaltungsgericht BVerwG, Urteil vom 14.11.2002 - 5 C 51.01 - DVBl. 2003, 1002 hat entgegen der Auffassung der dortigen Vorinstanz entschieden, dass die beim Wechsel der örtlichen Zuständigkeit in § 86 c Satz 2 SGB VIII vorgeschriebene unverzügliche Unterrichtung des nunmehr zuständig gewordenen Leistungsträgers keine Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 89 c Abs. 1 SGB VIII ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.03.2000 - 12 A 12373/99

    Zur Ausschlussfrist des § 111 SGB X

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    OVG Koblenz, Urteil vom 30.3.2000 - 12 A 12373/99 - mit eingehender Begründung; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 - FEVS 52, 79; das BVerwG ist bereits im Urteil vom 12.9 1991 - 5 C 41.86 - FEVS 42, 224, 226 ohne weiteres von einer Anwendbarkeit des § 105 SGB X auf eine Leistungserbringung durch einen unzuständigen Sozialhilfeträger ausgegangen; nach Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 103 Rn. 7 hat auch die Zentrale Spruchstelle ihre über lange Zeit vertretene Auffassung von der Unanwendbarkeit des § 105 SGB X im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander mittlerweile aufgegeben.
  • BVerwG, 15.06.2000 - 5 C 35.99

    Erstattungsanspruch des unzuständigen Leistungsträgers gegen den zuständigen;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    beispielsweise geht BVerwG, Urt. vom 15.6.2000 - 5 C 35.99 - FEVS 51, 445 für den Erstattungsanspruch einer Krankenkasse von einer fehlenden Kenntnis des Sozialhilfeträgers aus, wenn wegen Bedarfsdeckung durch einen anderen Leistungsträger kein Bedarf an den Sozialhilfeträger herangetragen wurde.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2000 - 12 L 902/00

    Bagatellgrenze; Erstattungsanspruch; Sozialhilfe; Sozialhilfeträger; Träger der

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    OVG Koblenz, Urteil vom 30.3.2000 - 12 A 12373/99 - mit eingehender Begründung; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 - FEVS 52, 79; das BVerwG ist bereits im Urteil vom 12.9 1991 - 5 C 41.86 - FEVS 42, 224, 226 ohne weiteres von einer Anwendbarkeit des § 105 SGB X auf eine Leistungserbringung durch einen unzuständigen Sozialhilfeträger ausgegangen; nach Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 103 Rn. 7 hat auch die Zentrale Spruchstelle ihre über lange Zeit vertretene Auffassung von der Unanwendbarkeit des § 105 SGB X im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander mittlerweile aufgegeben.
  • BVerwG, 12.09.1991 - 5 C 41.86

    Säumigkeit des Leistungsträgers - Zuständigkeit für Vorleistung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    OVG Koblenz, Urteil vom 30.3.2000 - 12 A 12373/99 - mit eingehender Begründung; ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 31.3.2000 - 12 L 902/00 - FEVS 52, 79; das BVerwG ist bereits im Urteil vom 12.9 1991 - 5 C 41.86 - FEVS 42, 224, 226 ohne weiteres von einer Anwendbarkeit des § 105 SGB X auf eine Leistungserbringung durch einen unzuständigen Sozialhilfeträger ausgegangen; nach Schellhorn BSHG 16. Aufl. § 103 Rn. 7 hat auch die Zentrale Spruchstelle ihre über lange Zeit vertretene Auffassung von der Unanwendbarkeit des § 105 SGB X im Verhältnis der Sozialhilfeträger untereinander mittlerweile aufgegeben.
  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung; Fristlauf; Fristlauf zur

    Auszug aus OVG Saarland, 19.03.2004 - 3 R 8/03
    BVerwG, Urteile vom 10.4.2003 - 5 C 18.02 und 5 C 19.02 - im Wesentlichen abgedruckt in FEVS 54, 495.
  • SG Dortmund, 23.08.2007 - S 22 AS 17/06

    Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für den Besuch eines Kindes zur Wahrnehmung

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Vorschrift genügt insoweit eine (z.B. nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I oder § 18 Abs. 2 SGB XII bzw. § 5 Abs. 2 BSHG) zugerechnete Kenntnis nicht, sondern kommt es stets auf eine tatsächliche Kenntnis an (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2000, Az.: 5 C 35/99; VG Leipzig, Urteil vom 21.8.2003, Az.: 2 K 2270/99; anders nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 19.3.2004, Az.: 3 R 8/03, für die vorliegend aber nicht in Rede stehende Möglichkeit einer Zurechnung nach § 5 Abs. 1 BSHG bzw. § 18 Abs. 1 SGB II), die die Beigeladene im vorliegenden Fall seinerzeit aber eben noch nicht hatte.
  • VG Saarlouis, 29.08.2005 - 3 K 70/05
    In einem Rechtsstreit mit gleichgelagerter Rechtsproblematik habe das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 19.03.2004 - 3 R 8/03 - eine Entscheidung getroffen, welche seine - des Klägers - Auffassung vollauf bestätige.

    Hiervon geht - allerdings hinsichtlich der Ausschlussvorschrift des § 111 SGB X - auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in dem vom Kläger selbst zitierten Urteil vom 19.03.2004 - 3 R 8/03 - (veröffentlicht in JURIS) aus, weswegen der Hinweis des Klägers, die zitierte Entscheidung stütze seine Auffassung, nicht recht nachvollziehbar ist.

  • VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 233/02

    Sozialhilfe (Kostenerstattung); Eingliederungshilfe; Kostenerstattung;

    Sie ist weder als tatbestandliche Voraussetzung des Erstattungsanspruchs formuliert, noch sind die Rechtsfolgen einer Verletzung der Unterrichtungspflicht geregelt (so zu § 14 BSHGAG SL, einer gleichlautenden Regelung im Saarländischen Landesrecht, OVG Saarlouis, U.v.19.03.2004 -3 R 8/03-; BVerwG, U.v.14.11.2002, DVBl 2003, 1002 zu §§ 86 c, 89c).
  • VG Leipzig, 18.05.2006 - 3 K 1773/03
    Für die Bestimmung, wann stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfeleistungen gegenüber dem Hilfeempfänger erbracht sind, kommen drei Anknüpfungspunkte in Betracht: die Bewilligung durch - ggf. konkludenten - Verwaltungsakt, die tatsächliche Zuwendung der im Rahmen der Eingliederungshilfe erforderlichen Sach- oder Dienstleistungen in der täglichen Betreuung (dafür NdsOVG, Urt.v. 10.4.2002, FEVS 54, 64/70; BSG, Urt.v. 25.11.1989, BSGE 65, 31; Kater, a.a.O., Rn. 28 u. 30; Steinbach, a.a.O., Rn. 7), oder - bei einer Hilfeleistung in Einrichtungen freier Träger - deren Bezahlung durch den Sozialhilfeträger (dafür OVG Saarlouis, Urt.v. 19.3.2004 - 3 R 8/03 -, zit.n. Juris; v. Wulffen, a.a.O., § 111, Rn. 7, S. 846).
  • VG Düsseldorf, 18.12.2006 - 19 K 4396/05
    OVG des Saarlandes, Urteil vom 19. März 2004, Az: 3 R 8/03, beide zitiert nach www.juris.de.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht